Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.03.2012 - 9 ZB 08.717 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Beseitigungsanordnung; Wochenendhaus; Bestandsschutz (hier verneint); baurechtliche Duldung; grundlegende Reparaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2012 - 9 ZB 08.717
Bereits ein - hier nicht in Betracht kommender - Bestandsschutz entfällt, wenn Reparaturmaßnahmen ein solches Ausmaß erreichen, dass die Identität der baulichen Anlage nicht mehr erhalten bleibt (vgl. BVerwG vom 18.10.1974 Az. IV C 75.71, BVerwGE 47, 126). - BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2012 - 9 ZB 08.717
Bestandsschutz können deshalb nur solche Bauwerke beanspruchen, die zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden sind oder jedenfalls genehmigungsfähig waren (vgl. BVerfG vom 24.7.2000 Az. 1 BvR 151/99, NVwZ 2001, 424). - BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92
Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2012 - 9 ZB 08.717
Aus der Eigentumsgarantie gemäß Art. 103 BV, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG kann grundsätzlich nur der Schutz eines genehmigten Baubestands mit seiner genehmigten Funktion abgeleitet werden (vgl. BVerfG vom 15.12.1995 Az. 1 BvR 1713/92, NVwZ-RR 1996, 483). - BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2012 - 9 ZB 08.717
Ebenso wenig kann ein Bauwerk Bestandsschutz beanspruchen, wenn es mit Aufwendungen instandgesetzt werden muss, die einem Neubau gleichkommen (vgl. BVerwG vom 21.1.1972 Az. IV C 212.65, BauR 1972, 152).